Rechte können in kurzer Zeit erlöschen
Beispiel: In Arbeits- und Tarifverträgen sind häufig
Bestimmungen über sogenannte Ausschlussfristen enthalten. Diese Klauseln
legen fest, dass Rechte innerhalb einer bestimmten Zeit (z. B. 3 Monate
nach Fälligkeit) geltend gemacht sein müssen, andernfalls erlöschen sie.
So kann z. B. ein Lohnanspruch oder ein Anspruch auf ein Weihnachtsgeld
in wenigen Monaten ersatzlos erlöschen, wenn man ihn nicht rechtzeitig und
formwirksam geltend gemacht hat (und dies im Zweifel auch beweisen kann).