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Info zur Rechtsschutzversicherung

 

Für arbeitsrechtliche Probleme bietet eine Rechtsschutzversicherung meistens einen sehr gut passenden Kostenschutz und erfüllt so eine sehr wichtige Funktion bei der Absicherung existentieller Rechte.

Dabei ist es ratsam, bereits die Deckungsanfrage bei der Rechtssschutzversicherung durch den Anwalt machen zu lassen. Denn die Frage, ob die Versicherung die Anwaltskosten übernimmt, hängt (unter anderem) davon ab, ob die Gegenseite vertragliche oder gesetzliche Pflichten verletzt hat. Das ist nicht immer offensichtlich. Die Darlegung des Versicherungsfalles setzt in manchen Fällen bereits eine arbeitsrechtlich kompetente Prüfung voraus.

Leider bestehen auch gewisse Leistungseinschränkungen, denn die Rechtsschutzversicherung ist - wie jede Versicherung - ein
gegenseitiger Vertrag, mit dem man durch seinen Beitrag eine bestimmte, im "Kleingedruckten" definierte Leistung einkauft.

Die Rechtsschutzversicherungen treten danach nicht ein für Kosten, die dem Betroffenen und dem Anwalt durch die Entfernung zum Gerichtsort entstehen (Fahrtkosten, besonderer Zeitaufwand, ggf. Übernachtungskosten, wenn der Gerichtsort sehr weit entfernt liegt etc.). Hier muss ich kostendeckend zusätzlich 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer abrechnen sowie ein Abwesenheitsgeld zwischen 25 Euro und 70 Euro - je nach Gesamtdauer des Auswärtstermins.

Dadurch entstehen per Gesetz nicht rechtsschutzgedeckte Terminskosten von zum Beispiel:

54,74 Euro für einen Termin in Donauwörth
100,44 Euro für einen Termin in Ingolstadt
84,73 Euro für einen Termin in Augsburg
97,58 Euro für einen Termin in Neu-Ulm
64,74 Euro für einen Termin in Aalen
60,45 Euro für einen Termin in Ansbach
87,58 Euro für einen Termin in Nürnberg
56,88 Euro für einen Termin in Weißenburg


Die Rechtsschutzversicherung steht jedoch ein für die sonstigen gesetzlichen Gebühren.


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