Info zur Rechtsschutzversicherung
Für arbeitsrechtliche Probleme bietet eine
Rechtsschutzversicherung meistens einen sehr gut passenden Kostenschutz
und erfüllt so eine sehr wichtige Funktion bei der Absicherung
existentieller Rechte.
Dabei ist es ratsam, bereits die Deckungsanfrage bei der
Rechtssschutzversicherung durch den Anwalt machen zu lassen. Denn die
Frage, ob die Versicherung die Anwaltskosten übernimmt, hängt (unter
anderem) davon ab, ob die Gegenseite vertragliche oder gesetzliche
Pflichten verletzt hat. Das ist nicht immer offensichtlich. Die
Darlegung des Versicherungsfalles setzt in manchen Fällen bereits eine
arbeitsrechtlich kompetente Prüfung voraus.
Leider bestehen auch gewisse Leistungseinschränkungen, denn die
Rechtsschutzversicherung ist - wie jede Versicherung - ein
gegenseitiger Vertrag, mit dem man durch seinen Beitrag eine bestimmte,
im "Kleingedruckten" definierte Leistung einkauft.
Die Rechtsschutzversicherungen treten danach nicht ein für Kosten, die
dem Betroffenen und dem Anwalt durch die Entfernung zum Gerichtsort
entstehen (Fahrtkosten, besonderer Zeitaufwand, ggf.
Übernachtungskosten, wenn der Gerichtsort sehr weit entfernt liegt
etc.). Hier muss ich kostendeckend zusätzlich 0,30 Euro pro gefahrenem
Kilometer abrechnen sowie ein Abwesenheitsgeld zwischen 25 Euro und 70
Euro - je nach Gesamtdauer des Auswärtstermins.
Dadurch entstehen per Gesetz nicht
rechtsschutzgedeckte Terminskosten von zum Beispiel:
54,74 Euro für einen Termin in Donauwörth
100,44 Euro für einen Termin in Ingolstadt
84,73 Euro für einen Termin in Augsburg
97,58 Euro für einen Termin in Neu-Ulm
64,74 Euro für einen Termin in Aalen
60,45 Euro für einen Termin in Ansbach
87,58 Euro für einen Termin in Nürnberg
56,88 Euro für einen Termin in Weißenburg
Die Rechtsschutzversicherung steht jedoch ein für die
sonstigen gesetzlichen
Gebühren.