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Gesetzliche Gebühren

 

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit, wie Gesetz und Gerichte ihn einschätzen sowie nach bestimmten Verfahrensabschnitten. Dabei nimmt das Gesetz bewusst keine Rücksicht darauf, wie viel Zeit ein Anwalt für die Bearbeitung der Sache benötigt.

 

So kann es sein, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einen umfangreichen Rechtsstreit um die Formulierungen in einem Arbeitszeugnis mit 12 Stunden Aufwand insgesamt nur mit 287,50 Euro bewertet. Oder einen Streit um 500 Euro Weihnachtsgeld bei 10 Stunden Aufwand mit 112,50 Euro. Deshalb behalte ich mir ein Mindest-Stundenhonorar von 100 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer vor. Das ist etwa ein Stundensatz, wie ihn Kfz-Fachwerkstätten für die Arbeitsstunde eines gelernten Mechatronikers in Rechnung stellen.


Einige konkrete Beispiele für gesetzliche Gebühren:

 

Kündigungsschutz bei einem Brutto-Einkommen im Vierteljahr durchschnittlich 7.500,00 Euro
Außergerichtliche Beratung und Vertretung: 729,23 Euro brutto
Führen eines Kündigungsschutzprozesses (ohne Gerichtstermin): 729,23 Euro brutto
Bestreiten einer oder mehrerer Gerichtsverhandlungen: 651,17 Euro brutto (auch wenn mehrere Verhandlungstermine erforderlich sind)
Erreichen einer einvernehmlichen Lösung (Vergleich): 541,64 Euro brutto

 

Zeugnisstreitigkeit bei einem Monats-Brutto-Einkommen von 1.400,00 Euro

Außergerichtliche Beratung und Vertretung: 201,71 Euro brutto
Führen eines Rechtsstreits (ohne Gerichtstermin): 201,71 Euro brutto
Bestreiten einer oder mehrerer Gerichtsverhandlungen: 164,22 Euro brutto (auch wenn mehrere Verhandlungstermine erforderlich sind)
Erreichen einer einvernehmlichen Lösung (Vergleich): 136,85 Euro brutto

 

Einklagen von 1.000,00 Euro Weihnachtsgeld
Führen eines Rechtsstreits um die Zahlung (ohne Gerichtstermin): 147,56 Euro brutto
Bestreiten einer oder mehrerer Gerichtsverhandlungen: 114,24 Euro brutto (auch wenn mehrere Verhandlungstermine erforderlich sind)
Erreichen einer einvernehmlichen Lösung (Vergleich): 95,20 Euro brutto


Einklagen von 194,20 Euro Überstundenvergütung
Führen eines Rechtsstreits um die Zahlung (ohne Gerichtstermin): 83,54 Euro brutto
Bestreiten einer oder mehrerer Gerichtsverhandlungen: 77,11 Euro brutto (auch wenn mehrere Verhandlungstermine erforderlich sind)
Erreichen einer einvernehmlichen Lösung (Vergleich): 64,26 Euro brutto


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