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Anwaltshonorare im Vergleich

 

(Quelle: Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München, Ausgabe III/2008)

 

Das Soldan Institut für Anwaltsmanagement hat ein so genanntes „Vergütungsbarometer“ erstellt, in dem die anwaltliche Vergütungspraxis (z. B. die üblichen Stundenhonorare und bevorzugte Vergütungsmodelle) beleuchtet wurde. Mehr als 6.000 Anwälte im Bundesgebiet haben sich an der Befragung beteiligt. Das Vergütungsbarometer enthält auch kammerspezifische Auswertungen.


Die für den Kammerbezirk München ausgewerteten Statistiken sind auf der Homepage der Kammer (www.rak-muenchen.de) abrufbar. Die wesentlichen Auswertungen sind im Folgenden zusammengefasst:

 

Die Anwälte im Kammerbezirk München vereinbarten schon vor 2008 folgende Stundensätze::

6 % 76 bis 100 Euro
6 % 101 bis 125 Euro
25 % 126 bis 150 Euro
9 % 151 bis 175 Euro
19 % 176 bis 200 Euro
6 % 201 bis 225 Euro
12 % 226 bis 250 Euro
5 % 251 bis 275 Euro
10 % 276 bis 300 Euro
3 % mehr als 300 Euro

 
Der durchschnittliche Stundensatz im Kammerbezirk München für Rechtsanwältinnen betrug somit 148 EUR, für Rechtsanwälte 212 EUR. Der durchschnittliche Stundensatz in der Stadt München lag mit 246 EUR über dem Bundesdurchschnitt für Städte ab 500 Tsd. Einwohner (211 EUR).

Der durchschnittliche Stundensatz von Rechtsanwälten im Kammerbezirk München, die in Orten mit weniger als 50 Tsd. Einwohnern tätig sind, lag schon vor 2008 bei 160 EUR.

Der durchschnittliche Stundensatz im Kammerbezirk München lag für Einzelanwälte bei 178 EUR, für Sozietätsanwälte bei 213 EUR (ohne Umsatzsteuer).

36,6 % der Kammermitglieder vereinbaren häufig oder immer eine zeitabhängige Vergütung (23 % der Einzelanwälte und 40 % der Sozietätsanwälte), 28,8 % gelegentlich, 34,6 % selten oder nie.


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